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Die nachfolgend aufgelisteten Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen von Matthias von Herrmann MAGiS können Sie hier als PDF-Datei (46 kB) herunterladen.

 

§ 1 Allgemeines

(1)

Das Einzelunternehmen "Matthias von Herrmann MAGiS" wird im Folgenden "MAGiS" genannt.

(2)

Diese Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit den Kunden von MAGiS. Die AGB werden vom Kunden durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, also auch für künftige Geschäfte.

(3)

Geschäftsbedingungen des Kunden sind für MAGiS nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich anerkannt werden.

 

§ 2 Gegenstand des Vertrages

(1)

Gegenstand des Vertrages ist:
• die Entwicklung eines Konzeptes für eine Homepage,
• die Erstellung der Homepage,
• die Einstellung der Homepage ins WWW.

(2)

Zusätzlich oder alternativ können folgende Dienstleistungen vereinbart werden:
• die Beschaffung einer domain bei einem Internet Service Provider,
• die einmalige oder dauernde Homepage-Pflege,
• die Erstellung von Texten und/oder Bildunterschriften und/oder Bildern für die Homepage.

 

§ 3 Pflichten von MAGiS

(1)

MAGiS verpflichtet sich, nach den Vorgaben des Kunden ein Konzept für eine Homepage zu entwickeln und eine gebrauchstaugliche Homepage herzustellen.

(2)

MAGiS erbringt seine vertraglich geschuldeten Leistungen in zwei Phasen nach Maßgabe der folgenden Absätze 3 und 4.

(3)

Kostenlose Leistung durch MAGiS (Konzeptphase): Vorbesprechung im Haus des Kunden (Dauer maximal zwei Stunden, Fahrtkosten sind zu erstatten).

Bei der Vorbesprechung wird geklärt bzw. festgelegt:
• der vom Kunden gewünschte Gegenstand des Vertrages (siehe § 2),
• die Bestimmung der Zielgruppe, des Layouts und der Navigationsstruktur der Webseiten,
• der Umfang des Webspace-Paketes (wenn § 2 Abs. 2 Nr. 1 zutrifft),
• die Auswahl der Programmiertechniken,
• die Art und Weise der Bereitstellung des zu verarbeitenden Bild- und Textmaterials,
• die Art und Weise der Qualitätssicherung,
• der Ablauf der Kommunikation zwischen dem Kunden und MAGiS,
• die Höhe der Vergütung (siehe § 7).

Unverzüglich nach der Vorbesprechung erstellt MAGiS ein schriftliches Angebot und lässt dieses dem Kunden per Email, Fax oder Post zukommen. Stimmt der Kunde dem Angebot zu, so erteilt er schriftlich (per Email oder Post) den Auftrag und der Vertrag ist rechtsgültig.

(4)

Kostenpflichtige Leistung durch MAGiS (Entwurfsphase und Fertigstellungsphase): Die Erstellung der gewünschten Homepage entsprechend dem schriftlichen Angebot (siehe Abs. 3). MAGiS verpflichtet sich, unverzüglich mit der Erstellung der Homepage zu beginnen, sobald alle vom Kunden zu liefernden Unterlagen zugegangen sind (siehe § 4).

In den Leistungen von MAGiS sind insbesondere enthalten:
• die Entwicklung und/oder Umsetzung des gewünschten Layout-Designs,
• die Entwicklung und/oder Umsetzung eines ergonomischen Navigationskonzeptes,
• die Erstellung aller benötigter HTML-Seiten,
• die Einbindung von Grafiken, Fotos und Texten (einscannen, sofern erforderlich),
• die Programmierung und Einbindung von Java-Script und PHP-Skripten, sofern erforderlich,
• die Dokumentation des Layouts und der Funktionsweise der Webseiten (v.a. bei Skripten),
• die Optimierung aller Webseiten für alle gängigen Browser-Typen und für Suchmaschinen,
• die Eintragung der domain bei allen wichtigen Suchmaschinen.

Gewünschte Änderungen der bei der Vorbesprechung festgelegten Leistungen sind entsprechend dem Zeitaufwand zu vergüten (siehe § 7).

MAGiS ist verpflichtet, mit den Einwahldaten für die domain (login, password) sorgfältig umzugehen und eine missbräuchliche Benutzung der Einwahldaten durch Dritte zu verhindern.

 

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1)

Der Kunde stellt MAGiS die in die Homepage einzubindenden Inhalte zur Verfügung. Für die Herstellung der Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich, es sei denn, MAGiS wird zusätzlich mit der Erstellung von Texten und/oder Bildunterschriften und/oder Bildern beauftragt (siehe § 2 Abs. 2 Nr. 3). Zu einer Prüfung, ob sich die vom Kunden zur Verfügung gestellten Inhalte für die mit der Homepage verfolgten Zwecke eignen, ist MAGiS nicht verpflichtet.

(2)

Zu den vom Kunden bereit zu stellenden Inhalten gehören insbesondere sämtliche einzubindenden Texte, Bilder, Grafiken, Logos und Tabellen.

(3)

Der Kunde wird MAGiS die einzubindenden Texte in folgender Form zur Verfügung stellen:
• als Druckseiten in einer Qualität, die sich zur Digitalisierung per Scanner eignet,
• in digitaler Form im Dateiformat TXT, DOC oder RTF.

(4)

Der Kunde wird MAGiS die Bilddateien (Fotos, Grafiken, Logos etc.) folgendermaßen zur Verfügung stellen:
• in gedruckter Form in einer Qualität, die sich zur Digitalisierung per Scanner eignet,
• in digitaler Form in einem der gängigen Bitmap- bzw. Vektor-Dateiformate.

(5)

Der Kunde wird MAGiS die gemäß vorstehenden Absätzen zu liefernden Inhalte unverzüglich nach der Vorbesprechung (Konzeptphase) zur Verfügung stellen.

(6)

Sobald MAGiS einen Entwurf der Homepage ("klickbarer dummy") gemäß der Vorbesprechung (§ 3 Abs. 3) erstellt hat und der Kunde diesen Entwurf für geeignet befindet, wird der Kunde diesen Entwurf per Email oder Post freigeben.

 

§ 5 Abnahme

(1)

Nach Fertigstellung der Homepage ist MAGiS verpflichtet, dem Kunden diese auf einem Server (i.d.R. über die Kunden-domain) zugänglich zu machen.

(2)

Der Kunde ist zur Abnahme der Homepage verpflichtet, sofern die Homepage den vertraglichen Anforderungen entspricht. Die Abnahme ist per Email oder Post zu erklären.

(3)

Während der Fertigstellungsphase ist MAGiS berechtigt, dem Kunden einzelne Bestandteile der Homepage zur Teilabnahme vorzulegen. Der Kunde ist zur Teilabnahme verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile den vertraglichen Anforderungen entsprechen.

 

§ 6 Nutzungsrechte

(1)

MAGiS räumt dem Kunden das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die Homepage zu nutzen. Die Einräumung der Nutzungsrechte wird erst wirksam, wenn der Kunde die gemäß § 7 geschuldete Vergütung vollständig an MAGiS entrichtet hat.

(2)

An geeigneten Stellen werden in die Homepage Hinweise auf die Urheberstellung von MAGiS aufgenommen. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne Zustimmung von MAGiS zu entfernen.

(3)

Das Nutzungsrecht gilt für die Nutzung der Homepage insgesamt bzw. von Bestandteilen der Homepage im Internet. Der Kunde ist nur nach Zustimmung durch MAGiS berechtigt, einzelne Gestaltungselemente der Homepage oder die vollständige Homepage in anderer Form - insbesondere in gedruckter Form - zu nutzen.

 

§ 7 Vergütung

(1)

Die Parteien vereinbaren eine Pauschalvergütung oder eine Stundenvergütung in Euro. Die Höhe der Pauschalvergütung ergibt sich aus dem Angebot (siehe § 3 Abs. 3). Die Höhe der Stundenvergütung wird während der Vorbesprechung (siehe § 3 Abs. 3) vereinbart. Stundenvergütung wird in Zeiteinheiten von angefangenen 30 Minuten abgerechnet.

(2)

Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Aufwand der zu erstellenden Homepage:
• Standard: HTML, CSS, einfaches JavaScript (z.B. Formularprüfung oder reload-Funktionen)
• Profi: HTML, CSS, JavaScript, PHP, MySQL

(3)

Sonderregelung bei Pauschalvergütung:
Wenn der Kunde nach beendeter Entwurfsphase (Layout und Navigation schriftlich abgenommen, siehe § 4 Abs. 6) oder nach Teilabnahme (§ 5 Abs. 3) weitere Änderungen wünscht, dann muss dafür ein neues Angebots eingeholt werden.

(4)

Unabhängig von der Vergütungsart (Abs. 1) ist der Kunde verpflichtet, jeglichen Mehraufwand für MAGiS zu vergüten, wenn der Mehraufwand daraus resultiert, dass der Kunde seinen Verpflichtungen gemäß § 4 nicht nachgekommen ist. Der Mehraufwand wird pauschal oder nach einem auszuhandelnden Stundensatz vergütet.

(5)

Der Kunde erstattet MAGiS folgende Auslagen:
• Fahrtkosten zu Besprechungen mit dem Kunden
• Onlinekosten für online-Tests sowie für das Einstellen der Homepage ins WWW

(6)

MAGiS unterliegt nach §19 UStG nicht der Mehrwertsteuerpflicht, daher werden alle Rechnungen ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer ausgestellt.

 

§ 8 Zahlungsmodalitäten

(1)

MAGiS wird die vertraglich geschuldete Vergütung dem Kunden in drei Raten in Rechnung stellen (ohne MwSt. nach §19 UStG, siehe § 7 Abs. 6).

Bei Pauschalvergütung:
• 1/3 nach Auftragserteilung (siehe § 3 Abs. 3)
• 1/3 nach Ausführung der Hauptarbeiten (siehe § 3 Abs. 4)
• 1/3 nach endgültiger Fertigstellung

Bei Stundenvergütung:
• auszuhandelnde Anzahlung nach Auftragserteilung (siehe § 3 Abs. 3)
• angefallene Stunden nach Ausführung der Hauptarbeiten (siehe § 3 Abs. 4)
• angefallene Stunden nach endgültiger Fertigstellung

Bei kleinen, überschaubaren Aufträgen bzw. Vergütungsbeträgen ist es nach Absprache auch möglich, dass die gesamte Vergütung nach Durchführung der Hauptarbeiten in Rechnung gestellt wird.

(2)

Rechnungszugang erfolgt per Fax, Email oder Post. Der Kunde überweist den Rechnungsbetrag innerhalb von zehn Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Skonto-Abzug an MAGiS.

(3)

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen berechnet und zwar 5% über dem ersten Basiszins der EZB, vgl. § 288 BGB.

(4)

Bis zum Eingang des Rechnungsbetrages auf dem Konto von MAGiS liegen die Nutzungsrechte für die innerhalb des Angebots erstellten oder veränderten Webinhalte bei MAGiS. Erst nach erfolgter Zahlung räumt MAGiS dem Kunden das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht ein (siehe § 6).

 

§ 9 Gewährleistung und Haftung

(1)

Für Mängel der Homepage haftet MAGiS nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts (§§ 434 ff. BGB).

(2)

MAGiS ist für die Inhalte, die der Kunde bereitstellt, nicht verantwortlich. MAGiS ist nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte MAGiS wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der Homepage resultieren, verpflichtet sich der Kunde, MAGiS von jeglicher Haftung freizustellen und MAGiS die Kosten zu ersetzen, die wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.

(3)

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet MAGiS nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von MAGiS auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen von MAGiS gilt.

(4)

MAGiS haftet nicht für Schäden, die durch Störung des Betriebs, insbesondere durch höhere Gewalt, z.B. Naturereignisse und Verkehrsstörungen, Netzwerk- und Serverfehler, etwaige andere Leitungs- und Übertragungsstörungen und sonstige von MAGiS nicht zu vertretenden Hindernisse entstehen. In solchen Ausnahmefällen ist MAGiS berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Das gleiche gilt, wenn MAGiS aus wichtigem Grund den Betrieb für eine bestimmte Zeit ganz oder teilweise einstellt oder einschränkt.

MAGiS haftet ebenfalls nicht für Schäden, die durch Viren entstehen. Bei Lieferungen von Dateien per Email, FTP oder HTTP ist der Kunde für eine endgültige Überprüfung der zu übertragenden Dateien und Texte zuständig. Diesbezügliche Schadensersatzansprüche können nicht anerkannt werden.

(5)

Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt.

(6)

Die Frist für die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen des Kunden beträgt ein Jahr.

 

§ 10 Gerichtsstand und Erfüllungsort

(1)

Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist Stuttgart Gerichtsstand. MAGiS ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.

(2)

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3)

Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Stuttgart Erfüllungsort.

 

§ 11 Fertigstellung der Homepage

(1)

Ein Fertigstellungstermin kann vereinbart werden.

(2)

Wenn ein Fertigstellungstermin vereinbart wird, ist dieser Termin für MAGiS nicht verbindlich, sofern er aus Gründen nicht eingehalten werden kann, die der Kunde allein oder überwiegend zu vertreten hat. Dies gilt insbesondere im Falle einer Verletzung der Verpflichtungen des Kunden gemäß § 4.

 

§ 12 Kündigung

(1)

Der Vertrag, der durch die Annahme des schriftlichen Angebots durch den Kunden zustande gekommen ist, kann nur aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden.

(2)

MAGiS ist zur Kündigung insbesondere dann berechtigt, wenn der Kunde
• seine Verpflichtungen gemäß § 4 verletzt,
• trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Verpflichtung zur Ratenzahlung gemäß § 8 Abs. 1 nicht nachkommt.

 

Stand: Januar 2013