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Die nachfolgend aufgelisteten Allgemeinen Geschäfts-
und Vertragsbedingungen von Matthias von Herrmann MAGiS können
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§ 1 Allgemeines
(1)
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Das Einzelunternehmen "Matthias von
Herrmann MAGiS" wird im Folgenden "MAGiS" genannt.
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(2)
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Diese Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen
(AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr
mit den Kunden von MAGiS. Die AGB werden vom Kunden durch
die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte
Dauer der Geschäftsverbindung, also auch für künftige
Geschäfte.
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(3)
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Geschäftsbedingungen des Kunden sind
für MAGiS nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich
anerkannt werden.
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§ 2 Gegenstand des Vertrages
(1)
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Gegenstand des Vertrages ist:
• die Entwicklung eines Konzeptes für eine Homepage,
• die Erstellung der Homepage,
• die Einstellung der Homepage ins WWW.
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(2)
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Zusätzlich oder alternativ können
folgende Dienstleistungen vereinbart werden:
• die Beschaffung einer domain bei einem Internet Service Provider,
• die einmalige oder dauernde Homepage-Pflege,
• die Erstellung von Texten und/oder Bildunterschriften und/oder Bildern
für die Homepage.
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§ 3 Pflichten von MAGiS
(1)
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MAGiS verpflichtet sich, nach den Vorgaben
des Kunden ein Konzept für eine Homepage zu entwickeln
und eine gebrauchstaugliche Homepage herzustellen.
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(2)
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MAGiS erbringt seine vertraglich geschuldeten
Leistungen in zwei Phasen nach Maßgabe der folgenden
Absätze 3 und 4.
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(3)
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Kostenlose Leistung durch MAGiS (Konzeptphase):
Vorbesprechung im Haus des Kunden (Dauer maximal zwei Stunden,
Fahrtkosten sind zu erstatten).
Bei der Vorbesprechung wird geklärt
bzw. festgelegt:
• der vom Kunden gewünschte Gegenstand des Vertrages (siehe § 2),
• die Bestimmung der Zielgruppe, des Layouts und der Navigationsstruktur
der Webseiten,
• der Umfang des Webspace-Paketes (wenn § 2 Abs. 2 Nr. 1 zutrifft),
• die Auswahl der Programmiertechniken,
• die Art und Weise der Bereitstellung des zu verarbeitenden Bild- und
Textmaterials,
• die Art und Weise der Qualitätssicherung,
• der Ablauf der Kommunikation zwischen dem Kunden und MAGiS,
• die Höhe der Vergütung (siehe § 7).
Unverzüglich nach der Vorbesprechung
erstellt MAGiS ein schriftliches Angebot und lässt dieses
dem Kunden per Email, Fax oder Post zukommen. Stimmt der
Kunde dem Angebot zu, so erteilt er schriftlich (per Email
oder Post) den Auftrag und der Vertrag ist rechtsgültig.
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(4)
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Kostenpflichtige Leistung durch MAGiS (Entwurfsphase
und Fertigstellungsphase): Die Erstellung der gewünschten
Homepage entsprechend dem schriftlichen Angebot (siehe Abs.
3). MAGiS verpflichtet sich, unverzüglich mit der Erstellung
der Homepage zu beginnen, sobald alle vom Kunden zu liefernden
Unterlagen zugegangen sind (siehe § 4).
In den Leistungen von MAGiS sind insbesondere
enthalten:
• die Entwicklung und/oder Umsetzung des gewünschten Layout-Designs,
• die Entwicklung und/oder Umsetzung eines ergonomischen Navigationskonzeptes,
• die Erstellung aller benötigter HTML-Seiten,
• die Einbindung von Grafiken, Fotos und Texten (einscannen, sofern erforderlich),
• die Programmierung und Einbindung von Java-Script und PHP-Skripten, sofern
erforderlich,
• die Dokumentation des Layouts und der Funktionsweise der Webseiten (v.a.
bei Skripten),
• die Optimierung aller Webseiten für alle gängigen Browser-Typen
und für Suchmaschinen,
• die Eintragung der domain bei allen wichtigen Suchmaschinen.
Gewünschte Änderungen der bei
der Vorbesprechung festgelegten Leistungen sind entsprechend
dem Zeitaufwand zu vergüten (siehe § 7).
MAGiS ist verpflichtet, mit den Einwahldaten
für die domain (login, password) sorgfältig umzugehen
und eine missbräuchliche Benutzung der Einwahldaten
durch Dritte zu verhindern.
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§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1)
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Der Kunde stellt MAGiS die in die Homepage
einzubindenden Inhalte zur Verfügung. Für die Herstellung
der Inhalte ist allein der Kunde verantwortlich, es sei denn,
MAGiS wird zusätzlich mit der Erstellung von Texten
und/oder Bildunterschriften und/oder Bildern beauftragt (siehe § 2
Abs. 2 Nr. 3). Zu einer Prüfung, ob sich die vom Kunden
zur Verfügung gestellten Inhalte für die mit der
Homepage verfolgten Zwecke eignen, ist MAGiS nicht verpflichtet.
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(2)
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Zu den vom Kunden bereit zu stellenden Inhalten
gehören insbesondere sämtliche einzubindenden Texte,
Bilder, Grafiken, Logos und Tabellen.
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(3)
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Der Kunde wird MAGiS die einzubindenden
Texte in folgender Form zur Verfügung stellen:
• als Druckseiten in einer Qualität, die sich zur Digitalisierung
per Scanner eignet,
• in digitaler Form im Dateiformat TXT, DOC oder RTF.
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(4)
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Der Kunde wird MAGiS die Bilddateien (Fotos,
Grafiken, Logos etc.) folgendermaßen zur Verfügung
stellen:
• in gedruckter Form in einer Qualität, die sich zur Digitalisierung
per Scanner eignet,
• in digitaler Form in einem der gängigen Bitmap- bzw. Vektor-Dateiformate.
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(5)
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Der Kunde wird MAGiS die gemäß vorstehenden
Absätzen zu liefernden Inhalte unverzüglich nach
der Vorbesprechung (Konzeptphase) zur Verfügung stellen.
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(6)
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Sobald MAGiS einen Entwurf der Homepage
("klickbarer dummy") gemäß der Vorbesprechung
(§ 3 Abs. 3) erstellt hat und der Kunde diesen Entwurf
für geeignet befindet, wird der Kunde diesen Entwurf
per Email oder Post freigeben.
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§ 5 Abnahme
(1)
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Nach Fertigstellung der Homepage ist MAGiS
verpflichtet, dem Kunden diese auf einem Server (i.d.R. über
die Kunden-domain) zugänglich zu machen.
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(2)
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Der Kunde ist zur Abnahme der Homepage verpflichtet,
sofern die Homepage den vertraglichen Anforderungen entspricht.
Die Abnahme ist per Email oder Post zu erklären.
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(3)
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Während der Fertigstellungsphase ist
MAGiS berechtigt, dem Kunden einzelne Bestandteile der Homepage
zur Teilabnahme vorzulegen. Der Kunde ist zur Teilabnahme
verpflichtet, sofern die betreffenden Bestandteile den vertraglichen
Anforderungen entsprechen.
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§ 6 Nutzungsrechte
(1)
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MAGiS räumt dem Kunden das ausschließliche,
räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein,
die Homepage zu nutzen. Die Einräumung der Nutzungsrechte
wird erst wirksam, wenn der Kunde die gemäß § 7
geschuldete Vergütung vollständig an MAGiS entrichtet
hat.
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(2)
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An geeigneten Stellen werden in die Homepage
Hinweise auf die Urheberstellung von MAGiS aufgenommen. Der
Kunde ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne Zustimmung
von MAGiS zu entfernen.
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(3)
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Das Nutzungsrecht gilt für die Nutzung
der Homepage insgesamt bzw. von Bestandteilen der Homepage
im Internet. Der Kunde ist nur nach Zustimmung durch MAGiS
berechtigt, einzelne Gestaltungselemente der Homepage oder
die vollständige Homepage in anderer Form - insbesondere
in gedruckter Form - zu nutzen.
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§ 7 Vergütung
(1)
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Die Parteien vereinbaren eine Pauschalvergütung
oder eine Stundenvergütung in Euro. Die Höhe der
Pauschalvergütung ergibt sich aus dem Angebot (siehe § 3
Abs. 3). Die Höhe der Stundenvergütung wird während
der Vorbesprechung (siehe § 3 Abs. 3) vereinbart. Stundenvergütung
wird in Zeiteinheiten von angefangenen 30 Minuten abgerechnet.
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(2)
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Die Höhe der Vergütung richtet
sich nach dem Aufwand der zu erstellenden Homepage:
• Standard: HTML, CSS, einfaches JavaScript (z.B. Formularprüfung
oder reload-Funktionen)
• Profi: HTML, CSS, JavaScript, PHP, MySQL
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(3)
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Sonderregelung bei Pauschalvergütung:
Wenn der Kunde nach beendeter Entwurfsphase (Layout und Navigation
schriftlich abgenommen, siehe § 4 Abs. 6) oder nach
Teilabnahme (§ 5 Abs. 3) weitere Änderungen wünscht,
dann muss dafür ein neues Angebots eingeholt werden.
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(4)
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Unabhängig von der Vergütungsart
(Abs. 1) ist der Kunde verpflichtet, jeglichen Mehraufwand
für MAGiS zu vergüten, wenn der Mehraufwand daraus
resultiert, dass der Kunde seinen Verpflichtungen gemäß § 4
nicht nachgekommen ist. Der Mehraufwand wird pauschal oder
nach einem auszuhandelnden Stundensatz vergütet.
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(5)
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Der Kunde erstattet MAGiS folgende Auslagen:
• Fahrtkosten zu Besprechungen mit dem Kunden
• Onlinekosten für online-Tests sowie für das Einstellen der
Homepage ins WWW
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(6)
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MAGiS unterliegt nach §19 UStG nicht
der Mehrwertsteuerpflicht, daher werden alle Rechnungen ohne
ausgewiesene Mehrwertsteuer ausgestellt.
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§ 8 Zahlungsmodalitäten
(1)
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MAGiS wird die vertraglich geschuldete Vergütung
dem Kunden in drei Raten in Rechnung stellen (ohne MwSt.
nach §19 UStG, siehe § 7 Abs. 6).
Bei Pauschalvergütung:
• 1/3 nach Auftragserteilung (siehe § 3 Abs. 3)
• 1/3 nach Ausführung der Hauptarbeiten (siehe § 3 Abs. 4)
• 1/3 nach endgültiger Fertigstellung
Bei Stundenvergütung:
• auszuhandelnde Anzahlung nach Auftragserteilung (siehe § 3 Abs.
3)
• angefallene Stunden nach Ausführung der Hauptarbeiten (siehe § 3
Abs. 4)
• angefallene Stunden nach endgültiger Fertigstellung
Bei kleinen, überschaubaren Aufträgen
bzw. Vergütungsbeträgen ist es nach Absprache auch
möglich, dass die gesamte Vergütung nach Durchführung
der Hauptarbeiten in Rechnung gestellt wird.
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(2)
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Rechnungszugang erfolgt per Fax, Email oder
Post. Der Kunde überweist den Rechnungsbetrag innerhalb
von zehn Werktagen ab Rechnungsdatum ohne Skonto-Abzug an
MAGiS.
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(3)
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Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen
berechnet und zwar 5% über dem ersten Basiszins der
EZB, vgl. § 288 BGB.
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(4)
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Bis zum Eingang des Rechnungsbetrages auf
dem Konto von MAGiS liegen die Nutzungsrechte für die
innerhalb des Angebots erstellten oder veränderten Webinhalte
bei MAGiS. Erst nach erfolgter Zahlung räumt MAGiS dem
Kunden das ausschließliche, räumlich und zeitlich
unbeschränkte Nutzungsrecht ein (siehe § 6).
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§ 9 Gewährleistung und Haftung
(1)
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Für Mängel der Homepage haftet
MAGiS nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des
Kaufrechts (§§ 434 ff. BGB).
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(2)
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MAGiS ist für die Inhalte, die der
Kunde bereitstellt, nicht verantwortlich. MAGiS ist nicht
verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße
zu überprüfen. Sollten Dritte MAGiS wegen möglicher
Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den
Inhalten der Homepage resultieren, verpflichtet sich der
Kunde, MAGiS von jeglicher Haftung freizustellen und MAGiS
die Kosten zu ersetzen, die wegen der möglichen Rechtsverletzung
entstehen.
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(3)
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Bei leichter Fahrlässigkeit haftet
MAGiS nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten)
sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des
Produkthaftungsgesetzes. Im übrigen ist die vorvertragliche,
vertragliche und außervertragliche Haftung von MAGiS
auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt,
wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens
eines Erfüllungsgehilfen von MAGiS gilt.
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(4)
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MAGiS haftet nicht für Schäden,
die durch Störung des Betriebs, insbesondere durch höhere
Gewalt, z.B. Naturereignisse und Verkehrsstörungen,
Netzwerk- und Serverfehler, etwaige andere Leitungs- und Übertragungsstörungen
und sonstige von MAGiS nicht zu vertretenden Hindernisse
entstehen. In solchen Ausnahmefällen ist MAGiS berechtigt,
ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Das
gleiche gilt, wenn MAGiS aus wichtigem Grund den Betrieb
für eine bestimmte Zeit ganz oder teilweise einstellt
oder einschränkt.
MAGiS haftet ebenfalls nicht für Schäden,
die durch Viren entstehen. Bei Lieferungen von Dateien per
Email, FTP oder HTTP ist der Kunde für eine endgültige Überprüfung
der zu übertragenden Dateien und Texte zuständig.
Diesbezügliche Schadensersatzansprüche können
nicht anerkannt werden.
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(5)
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Sollten einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam
sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden
Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen
unberührt.
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(6)
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Die Frist für die Verjährung von
Gewährleistungsansprüchen des Kunden beträgt
ein Jahr.
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§ 10 Gerichtsstand und Erfüllungsort
(1)
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Sofern der Kunde Kaufmann ist, ist Stuttgart
Gerichtsstand. MAGiS ist jedoch berechtigt, den Kunden auch
an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
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(2)
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Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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(3)
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Sofern sich aus der Auftragsbestätigung
nichts anderes ergibt, ist Stuttgart Erfüllungsort.
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§ 11 Fertigstellung der Homepage
(1)
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Ein Fertigstellungstermin kann vereinbart
werden.
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(2)
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Wenn ein Fertigstellungstermin vereinbart
wird, ist dieser Termin für MAGiS nicht verbindlich,
sofern er aus Gründen nicht eingehalten werden kann,
die der Kunde allein oder überwiegend zu vertreten hat.
Dies gilt insbesondere im Falle einer Verletzung der Verpflichtungen
des Kunden gemäß § 4.
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§ 12 Kündigung
(1)
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Der Vertrag, der durch die Annahme des schriftlichen
Angebots durch den Kunden zustande gekommen ist, kann nur
aus wichtigem Grund schriftlich gekündigt werden.
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(2)
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MAGiS ist zur Kündigung insbesondere
dann berechtigt, wenn der Kunde
• seine Verpflichtungen gemäß § 4 verletzt,
• trotz Mahnung und Fristsetzung seiner Verpflichtung zur Ratenzahlung
gemäß § 8 Abs. 1 nicht nachkommt.
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Stand: Januar 2013 |
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